Triebfahrzeugführerverordnung / Konzernrichtlinie 107 der Deutsche Bahn AG |
Entgegen einem weit verbreiteten Irrtum sind nicht nur die Ärzte der dbgs GesundheitsService GmbH (einer hundertprozentigen IAS-Tochtergsellschaft und damit einer Privatfirma) befugt Untersuchungen nach der TfV vorzunehmen und Bescheinigungen auszustellen.
Die TfV ersetzt die alte Konzernrichtlinie 107 der Deutschen Bahn. Die Ermächtigungen werden vom Eisenbahnbundesamt erteilt. |
Terminvereinbarung & Beratung |
Arbeitsmedizin Stralsund |
Fachärzte für Arbeitsmedizin |
Frankendamm 47 |
18439 Stralsund |
T 03831 - 299 699 |
F 03831 - 288 990 info@arbeitsmedizin-stralsund.de |